Neue Berichtspflichten zum Thema Nachhaltigkeit

Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD

Die Europäische Union will die EU-Richtlinie zur Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung (2014/95/EU) ändern. Dadurch werden bestehende Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit erweitert und viele Unternehmen erstmalig über Nachhaltigkeit berichten müssen. 

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, für die heute bereits die Berichtspflichten nach §§ 289b-289e HGB gelten
  • Unternehmen, die mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen:

          -  durchschnittlich 250 Beschäftigte,
          -  Bilanzsumme von über EUR 20 Mio. oder
          -  Nettoumsatz von über EUR 40 Mio.

  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Nicht-EU-Unternehmen mit

          -  Nettoumsatz von über EUR 150 Mio. in der EU und
          -  Tochterunternehmen oder Zweigniederlassung in der EU

Was ist neu?

Es werden einheitliche Standards für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit eingeführt. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat bereits einen Entwurf dafür veröffentlicht.

Der Umfang der Berichte wird ausgedehnt.

  • Neben den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens steht die Betrachtung von nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit im Fokus.
  • Umfasst davon sind zum einen die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen und dessen Geschäftsverlauf.
  • Zum anderen soll der Bericht die Auswirkungen des Unternehmens und dessen Wertschöpfungskette auf Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen.

Der Nachhaltigkeitsbericht wird in den Lagebericht aufgenommen.

Geplant ist zudem eine Verpflichtung zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Pflichten sollen stufenweise eingeführt werden:

  • Für Unternehmen, die derzeit berichtspflichtig sind: Am 1. Januar 2024 (erste Berichterstattung 2025);
  • Für Unternehmen, die derzeit nicht berichtspflichtig sind: Am 1. Januar 2025 (erste Berichterstattung 2026);
  • Für börsennotierte KMU: am 1. Januar 2026 (erste Berichterstattung 2027), jedoch mit Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Die Richtlinie soll im Jahr 2022 verabschiedet und noch bis Ende 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.

Welche Sanktionen sind geplant?

Die Mitgliedstaaten sollen für Verstöße Strafen vorsehen, u.a. erhebliche Bußgelder. Im Rahmen der derzeitigen Berichtspflicht stellen unrichtige Darstellungen eine Straftat der Geschäftsführung dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird (§ 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Bei Verstößen gegen die geplanten erweiterten Berichtspflichten ist mit vergleichbaren Sanktionen zu rechnen.

Was muss die Geschäftsführung tun?

Die Geschäftsführung muss das Unternehmen entsprechend organisieren und geeignete Reporting-Strukturen vorhalten. Wegen der kurzen Fristen sollte sie bereits jetzt damit beginnen.

Dazu muss geklärt werden:

  • Welche Anforderungen werden an den Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens gestellt?
  • Auf welche Grundlagen kann aufgebaut werden? Welche Strukturen sind zum Thema Nachhaltigkeit vorhanden? Wie ist die Datenlage?
  • Wird weitere Expertise benötigt - auch bei den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen?
  • Welche Themen sollen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden? Wer ist dafür verantwortlich?
  • Welche Auswirkungen hat der Umstellungsprozess auf das Unternehmen?
  • Wie können die Überwachungs- und Berichtserstattungsprozesse dauerhaft verankert werden?

Fazit

  • Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt für viele Unternehmen an Bedeutung.
  • Die Berichtspflichten werden erweitert und künftig deutlich mehr Unternehmen betreffen.
  • Verstöße gegen Berichtspflichten werden heftig sanktioniert; der Geschäftsführung droht die persönliche Haftung.
  • Die Geschäftsführung sollte sich über die gesetzgeberischen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sie ist gut beraten, bereits jetzt entsprechende Reporting-Strukturen aufzusetzen.

Links

EU-Richtlinienentwurf

Entwurf Berichtsstandards