Die Deutsche Bahn-Tochter DB InfraGO AG hat nach einem Zugunfall am 3. Juni 2022 eine unabhängige interne Untersuchung durchgeführt. Damals entgleiste ein Zug in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen. Bei dem Unfall starben fünf Personen, 72 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Unmittelbar unfallursächlich waren schadhafte Betonschwellen an der Unfallstelle. Gegenstand der internen Untersuchung war die umfassende und objektive Aufklärung möglichen Fehlverhaltens sowie möglicher organisatorischer Defizite im Zusammenhang mit dem Unfall.
Mit der Durchführung der internen Untersuchung beauftragte der Vorstand der DB InfraGO die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, die an den Vorstand und Aufsichtsrat der DB InfraGO sowie an den Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG berichtete. Im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Vorstandsmitglieder beauftragte der Aufsichtsrat der DB InfraGO METIS mit der Begleitung der internen Untersuchung.
Die interne Untersuchung kommt in dem heute der DB InfraGO vorgelegten vertraulichen Abschlussbericht von Gleiss Lutz zu dem Ergebnis, dass der Zugunfall vermeidbar war. Neben systemischen Defiziten wurde auch regel- und pflichtwidriges Verhalten Einzelner festgestellt, das den Unfall mitverursacht hat. Das schließt damals ressortverantwortliche Vorstandsmitglieder der DB InfraGO mit ein.
Der Aufsichtsrat der DB InfraGO hat beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen die damals verantwortlichen, ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend zu machen, und hat hiermit METIS beauftragt.
Das METIS-Team umfasst insbesondere Dr. Florian Wettner, Christian Cappel, Sebastian Schwarz und Hannah Mousa (alle Dispute Resolution).
Seitens Gleiss Lutz ist ein Team um die Frankfurter Compliance & Investigations-Partner Dr. Marcus Reischl und Dr. Eike Bicker tätig. Dr. Ulrike Thole (Pfordte Bosbach) beriet das Unternehmen strafrechtlich. Inhouse leitete Holger Kosche die Untersuchung für die Deutsche Bahn.