Das Geldwäschegesetz ist schwierig anzuwenden. Das bekommen auch Insolvenzverwalter zu spüren. Wie sind Bußgeldforderungen wegen Verstößen gegen Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister einzuordnen; können sie auch Insolvenzverwalter treffen? Antworten gibt Dr. Heinrich von Bünau im Heft 2/2023 der Zeitschrift InsbürO (InsbürO 2023, S. 73 ff.).