Transparenzregistergebühren im Insolvenzverfahren

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist mitunter schwierig anzuwenden. Das gilt auch für Insolvenzverwalter, die Gebührenbescheide des Transparenzregisters bearbeiten (lassen). Im aktuellen Heft der Zeitschrift InsBüro (Heft 11/2022, Seite 431 ff.) beantwortet Dr. Heinrich von Bünau die Frage, wann die Gebühren Masseverbindlichkeiten sind.