Dr. Heinrich von Bünau

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Heinrich von Bünau berät zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Unternehmenskäufe, Joint Ventures und Neuausrichtungen von Konzernen. Daneben ist er im Bereich Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung tätig. Außerdem vertritt er Mandanten bei Gesellschafterstreitigkeiten, Organhaftungs­fällen und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Heinrich von Bünau ist für deutsche und ausländische Konzerne, inhabergeführte Unternehmen, Finanzinvestoren und Private Clients tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und Lehrver­anstaltungen zu Fragen des Unternehmenskaufs.

Heinrich von Bünau berät Mandanten auf Deutsch und Englisch.

Stationen
  • Absolvent Hagen Law School Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Seit 2014 Partner bei METIS
  • Rechtsanwalt und Partner bei Mayer Brown LLP, Frankfurt/M. und London
  • Promotion im Aktienrecht
  • Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Station u.a. bei Clayton Utz in Sydney)
  • Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Dresden
  • Industriekaufmann in der chemischen Industrie
  • Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung
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